Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Könnten wir noch einmal zur Schule gehen und kostenlos Bildung genießen! So mancher Schüler weiß diesen Luxus nicht zu schätzen, denn im späteren Berufsleben kostet Bildung.Weiterbildung ist jedoch eine Investition, die sich lohnt. „Lebenslanges Lernen“ ist das Fundament für die persönlichen Lebens- und Arbeitschancen und macht den Weg frei für die eigene Karriere.
Bildung wird aber für alle finanzierbar, weil verschiedene Stellen Fortbildungsmaßnahmen finanziell unterstützen. Jede Förderung wird individuell geprüft und nach bestimmten Kriterien entschieden.
Es gibt verschiedene Wege zur finanziellen Unterstützung:
Ihr Arbeitgeber:
Als qualifizierte Mitarbeiter/in sichern Sie den Erfolg der Apotheke, in der Sie arbeiten. Sprechen Sie mit Ihrem Chef, welche Weiterbildung Sie interessiert, welche Vorteile Ihre Weiterbildung seiner Apotheke bringt. Viele Arbeitgeber übernehmen die Weiterbildungskosten der Beschäftigten.
Wissenskredit vom Wipta:
Das Wipta selber bietet Ihnen finanzielle Hilfe an. Senden Sie noch heute eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , dass Sie Unterstützung bei Ihrer Finanzierung benötigen. Wir beraten Sie gerne.
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung:
Die richtige Adresse für alle, die jünger als 25, begabt und motiviert sind, mehr aus ihrem Beruf zu machen. Weitere Informationen unter www.begabtenfoerderung.de
Bildungsscheck NRW und Brandenburg:
Anspruch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW und Brandenburg mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an.
Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de oder www.bildungsscheck.brandenburg.de
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen, Anspruch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sprechen Sie uns an!
QualiScheck - Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
Egal ob Sie sich in Ihrer bisherigen Arbeit weiterqualifizieren möchten oder ob Sie sich neu orientieren - mit beruflicher Weiterbildung können Sie Ihre Qualifikationen und damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten und ausbauen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung und der Europäische Sozialfonds unterstützen Sie dabei mit dem QualiScheck. QualiScheck-Servicenummer (kostenfrei) 0800 5 888 432
http://www.qualischeck.rlp.de/
Bildungsprämie: (Prämiengutschein)
Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: Eine Weiterbildung kann für Sie bis zu 500 Euro (ab 1.1.2010, vorher 154 Euro) wert sein. Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (ab 1.1.2010 bis zu 500 Euro, vorher bis zu 154 Euro) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt. www.bildungspraemie.info
* Komponente 1:
Der "Prämiengutschein"
* Komponente 2:
Das "Weiterbildungssparen"
Das Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen ist eine weitere Komponente der Bildungsprämie: Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem 1. Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
In Planung: Das "Weiterbildungsdarlehen"
Teil der Konzeption ist ein Weiterbildungsdarlehen, das auch kostenintensivere Maßnahmen finanzierbar macht.
Durch die unvorhersehbaren Entwicklungen auf dem Finanzmarkt seit dem letzten Jahr war die Bundesregierung jedoch dazu gezwungen, die Implementierung noch einmal zurückzustellen, um die Konzeption von finanzwissenschaftlichen Experten darauf überprüfen zu lassen, ob sie den neuen Rahmenbedingungen gerecht wird. Ziel bleibt eine Einführung noch in der laufenden Legislaturperiode.
Steuerliche Abschreibung:
Arbeitnehmer
Seit 2003 haben Bildungswillige nun die Chance, Bildungsausgaben in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abzusetzen.
Voraussetzung ist, dass einschließlich der Kosten für die berufliche Weiterbildung der Werbungskostenpauschbetrag von 920 EUR überschritten wird.
Absetzen lassen sich nicht nur die Kosten für die Weiterbildung selbst, also Kursgebühren, Prüfungen und Bücher. Das Finanzamt erkennt auch die Fahrkosten, die Unterbringung und Verpflegungspauschalen an.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Achtung! Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber ausgestellt sein, da es sich sonst um eine Lohnfortzahlung handelt.
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Wir helfen gerne. Rufen Sie uns an!
Wipta-Hotline: 0681 / 685 706 60